Sanfte und kinderfreundliche
Kieferorthopädie
Wann soll mein Kind zum Kieferorthopäden?
Wir empfehlen einen Vorsorge-Check schon ab 6 Jahren!
Die kieferorthopädische Frühbehandlung in Olching: Im Alter zwischen 5 und 6 Jahren erkennt der Kieferorthopäde bereits, ob Behandlungsbedarf bei Ihrem Kind besteht. Beim Kleinkind liegt der Fokus auf einer gesunden Entwicklung der Milchzähne, bei den Grundschulkindern konzentriert sich die Kieferorthopädie dann auf den Zahnwechsel und vor allem auf die gesunde Stellung des Kiefers. Nur im Kindesalter befindet sich der Oberkiefer in seiner Wachstumsphase, was gleichzeitig für uns heißt, dass wir nur im Kindesalter das natürliche menschliche Kieferwachstum sanft und einfach in die richtigen Wege lenken können. Auch in einem späteren Alter kann die Kieferorthopädie Fehllagen des Ober- und Unterkiefers noch beeinflussen. Doch nie mehr wird es so einfach, wie es bei jungen Kindern ist! Eine wunderbare Chance, die wir zusammen mit Ihnen gerne nutzen möchten.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt der kieferorthopädischen Früherkennung ist ein Gespräch mit Eltern und ihren Kinder über die „Habits“ (schlechte Angewohnheiten). Zu diesen zählt u. a. das Daumenlutschen, Lippenbeißen oder Zungenpressen. Für die Gesundheit ebenfalls von Bedeutung: eine korrekte Nasenatmung statt der ungesunden Mundatmung. All jene Habits beeinflussen die Zahn- und Kieferentwicklung Ihrer Kinder.
Zähneknirschen muss – solange es nur die Milchzähne gibt – meist nicht kieferorthopädisch behandelt werden. Im Gegenteil, das Knirschen bei Kindern ist häufig von physiologisch notwendiger Natur. Da sich während der Wachstumsphase Kiefer und Kaumuskeln nicht immer zeitgleich weiterentwickeln, kann ein Milchzahn dem Prozess vorrübergehend wortwörtlich im Weg stehen. Durchs Knirschen werden störende Ecken dann einfach natürlich abgeschmirgelt.
Das rechtzeitige Erkennen und Beseitigen von hingegen kieferorthopädischen Fehlfunktionen und Fehlentwicklungen gehört für uns Kieferorthopäden und in unserer Olchinger KFO-Praxis zu den wertvollsten Aufgaben der Kieferorthopädie!
Wie erkennt man einen Korrekturbedarf?
WELCHE GESUNDHEITLICHE BEDEUTUNG HAT EINE RICHTIGE ZAHNSTELLUNG FÜR DEN MENSCHLICHEN ORGANISMUS?
Es ist die richtige Zahnstellung, mit der das Kauorgan seine täglichen Funktionen erfüllen kann. Zu seinen gesunden Funktionen zählen beispielsweise die störungsfreie Nahrungsaufnahme durch Abbeißen, Kauen und Schlucken, aber auch ein unbehindertes Sprechen und eine korrekte Nasenatmung mit geschlossenen Lippen. Die richtige Zahnstellung hat viele tägliche Aufgaben zu erfüllen und wirkt ganzheitlich! Ist das menschliche Gebiss symmetrisch und harmonisch aufgebaut, ermöglicht dieses eine gerade Kopf-und Körperhaltung. Und letztendlich ebenfalls nicht zu vernachlässigen: Ein harmonisches, individuell schönes Gesicht trägt zu unserer persönlichen Zufriedenheit bei.
WIE KANN ICH MEIN KIND IN DER BEHANDLUNG SINNVOLL UNTERSTÜTZEN?
Während der Zahnspangen-Zeit heißt es: Bitte auf die Mundhygiene, regelmäßige Prophylaxebehandlungen beim Zahnarzt und Kontrollbesuche beim Zahnarzt achten! Die Zähne müssen bereits vor der kieferorthopädischen Behandlung gesund sein, damit sie es auch während der Behandlung bleiben können. Zur Kariesverhütung wirken präventiv dosiert eingesetzte Fluoridgaben. Die Aufklärung des Kieferorthopäden über die optimale Vorsorge und die gesunde Ernährung runden eine sinnvolle Unterstützung des Kindes optimal ab.
WERDEN DIE KOSTEN FÜR DIE KINDER-KIEFERORTHOPÄDIE VON DEN KRANKENKASSEN ÜBERNOMMEN?
Liebe Olchinger Eltern, die Kieferorthopädie ist in den letzten Jahren mit großen Schritten in Richtung Innovation und Zukunft marschiert. Die Fülle der unterschiedlichsten Möglichkeiten trägt zu zahlreichen individuellen Behandlungsmethoden für Ihr Kind bei. Die Kassen wollen die Kosten vieler Behandlungen aber nicht immer übernehmen und konzentrieren sich auf die Grundversorgung.
Ob die Kosten einer Grundversorgung übernommen werden, richtet sich heute nach den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Demnach muss der Kieferorthopäde die unterschiedlich starke Ausprägung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung anhand von Untersuchungen bestimmen. Der Grad der Fehlstellung wird in einem System von 1 bis 5 zugeordnet. Erst ab Schweregrad drei übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung.
Manchmal ist im Hinblick auf eine positive Entwicklung der Gesundheit Ihres Kindes ratsam auch eine Indikationsgruppe zwei – beispielsweise Zahnfehlstellungen mit „leichter“ Ausprägung – unbedingt zu therapieren, um das Risiko von Folgeerkrankungen zu minimieren. Dennoch müssen in diesen Fällen die Kosten für die kieferorthopädische Behandlung von den Eltern übernommen werden.
Unsere Praxis in Olching FFB erstellt Ihnen gerne einen Heil- und Kostenplan und unterstützt Sie in all Ihren Fragen rund um die Behandlung Ihres Kindes, unabhängig ob es um die Finanzierung oder die Kieferorthopädie geht, damit Ihnen eine Entscheidung leichter fällt.
Hat die gesetzliche Krankenkasse einer Kostenübernahme für die Zahnspange zugestimmt, tragen Eltern zunächst einen Kostenanteil von 20 % für die Behandlung ihres Kindes selbst. Erst wenn Ihr Kind die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich abgeschlossen hat, bekommen die Eltern die Rückerstattung des geleisteten Eigenanteils. Bei Familien mit mehreren Kindern, beträgt der zunächst auszulegende Eigenanteil ab dem zweiten Kind nur noch 10 %.
Privatleistungen bei gesetzlich versicherten Patienten
Wie angesprochen, sichern gesetzliche Krankenkassen die kieferorthopädische Grundversorgung Ihrer Kinder. Unsichtbare Zahnspangen (Lingualtechnik), Mini-Brackets oder Keramikbrackets, Aligner wie Invisalign oder andere Sonderleistungen müssen Sie als Eltern für Ihre Kinder und Teenager selbst finanzieren.
Kostenübernahme bei privat versicherten Kindern & Jugendlichen
Bei privat versicherten Kindern und Jugendlichen ist die Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung abhängig vom Angebot der jeweiligen Versicherung. Ist Ihr Kind privat versichert, reichen Sie bitte einen von uns erstellten Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung ein und besprechen die Sachlage gemeinsam mit Ihrer privaten Krankenkasse. Selbstverständlich steht unser Olchinger Praxisteam bei der Kostenklärung zur Seite!